Cannabisschon gehört ?

Teil-Legalisierung von Cannabis – was ist erlaubt in Deutschland ab 01.04.2024?

Marihuana (umgangssprachlich auch Gras, Weed, Pot, Ganja oder Mary Jane) bezeichnet

Teil-Legalisierung von Cannabis – was ist erlaubt in Deutschland ab 01.04.2024?

Der deutsche Bundestag hat am 23.02.2024 das „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz)“ beschlossen. Am 22.03.2024 wurde das Cannabisgesetzt im Bundesrat beraten und gebilligt [1] und tritt zum 01.04.2024 in Kraft.

Mit dem Cannabisgesetz wird der private Eigenkonsum (Eigenverbrauch) sowie der Eigenanbau, für Erwachsene, legalisiert. Weiter wird der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen legalisiert.

 

Welche Ziele verfolgt das neue Cannabis Gesetz?

Die Bundesregierung bzw. das Bundesgesundheitsministerium möchte im Wesentlichen [1]:

  • den illegalen Cannabis-Markt eindämmen
  • die Qualität von Cannabis kontrollieren (und verbessern)
  • die Weitergabe von verunreinigten Substanzen zu verhindern und damit zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beizutragen
  • mehr für Aufklärung und Prävention zu tun
  • den Kinder- und Jugendschutz zu stärken

 

 

Was sind die wesentlichen Inhalte im Cannabis Gesetz

  • Der Besitz von 25 Gramm getrocknetem Cannabis im öffentlichen Raum ist straffrei
  • Der Besitz von bis zu 50 Gramm getrocknetem Cannabis im privaten Raum ist straffrei
  • Künftig dürfen Erwachsene in begrenzten Mengen (bis zu drei Pflanzen) privat oder in nicht-gewerblichen Vereinigungen Cannabis anbauen.
  • In sog. Anbauvereinigungen (Clubs) darf Cannabis an Erwachsene zum Eigenkonsum kontrolliert weitergegeben werden (max. 500 Mitglieder).
  • Es gibt ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Konsumcannabis und für Anbauvereinigungen
  • Für Minderjährige (unter 18 Jahren) bleibt der Besitz von Cannabis, sowie deren Anbau nach wie vor verboten.
  • Es gibt ein Konsumverbot von Cannabis in Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr.
  • Mindestabstände zu u.a. Schulen, Kindergärten, Jugendeinrichtungen, Spielplätzen, Sportstätten etc. müssen eingehalten werden (Mindestens 200m)
  • Aufklärung und Stärkung der Prävention zu Cannabiskonsum und Gesundheit

» mehr Details: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/bundeskabinett-beschliesst-cannabisgesetz-pm-16-08-23.html

 

Was heißt das jetzt im Klartext?

Im Klartext heißt das, das noch nicht alles erlaubt ist und man sich durchaus über die Grenzen der Straffreiheit bewusst sein muss.

Erlaubt sind für erwachsene Menschen ab 18 Jahren (ab dem 01.04.24):

  • Der Besitz von 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum (wenn ich von a nach b reise)
  • Der Besitz von 50 Gramm Cannabis zu Hause – im privaten Raum
  • Der Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen (Mutterpflanzen)
  • Der Konsum unter Beachtung aller geltenden Regeln, Gesetze und Mindestabständen zu öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten etc.

 

IMMER und weiterhin gilt: Cannabis, deren Konsum sowie mögliche Pflanzen sind

  • vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche sowie Dritte zu schützen

Das heißt aber auch, dass alles was aktuell noch nicht als straffrei deklariert wurde mit diesem neuen Cannabis Gesetz, weiterhin unter Strafe steht. Deswegen bitte immer vorher mit dem Auseinander setzen, was man da machen möchte.

 

WICHTIG: Wir bieten hier keine Rechtsberatung an, noch möchten wir uns dieses Wissen anmaßen. Wir informieren allgemein über aktuelle Neuigkeiten zum Thema, im Zusammenhang mit Selbstversorgern / Selbstversorgung. Für eine rechtliche Beratung gehe bitte zu einem spezialisiertem Fachanwalt.

 

 Quellen & Verweise

[1] – https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz
[2] – https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/cannabis-legalisierung-2213640
[3] – https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/cannabis-politik-2183814

 

Bildnachweis: #3332919 © Olivier-Tuffé – stock.adobe.com

#TeamSelbstversorger

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